16. Mai 2018

Nutzungsbedingungen

Bitte lies auch unsere Datenschutzerklärung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Buchung von Lastenrädern über die Internetseite allerleihrad.de ist ein Angebot einer Fuldaer Initiative, die hauptsächlich von Verkehrswende Fulda, Regionalgruppe des Verkehrsclub Deutschland (VCD), c/o Sebastianstraße 4, 36037 Fulda, getragen wird. Die Fuldaer Regionalgruppe gehört dem VCD Landesverband Hessen e.V., Wilhelmsstraße 2, 34117 Kassel, an.

(2) Allerleihrad verleiht bei bestehender Verfügbarkeit Lastenfahrräder (im folgenden auch einfach Lastenrad oder Fahrrad genannt) an auf unserem Website registrierte Personen (im weiteren Text Ausleihende genannt) unter den im folgenden beschriebenen Bedingungen.

(3) Das Fahrrad wird von Allerleihrad kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Ausleihenden ist nicht gestattet.

(4) Durch das Leihen eines Fahrrads akzeptiert die Nutzerin die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen.

(5) Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern sie schriftlich (zum Beispiel via E-Mail) vereinbart wurden.

(6) Zu keiner Zeit erwerben die Ausleihenden Eigentumsrechte an dem Fahrrad.

§ 2 Benutzungsregeln

(1) Allerleihrad übernimmt keine Gewährleistung für den ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Fahr- und Verkehrstauglichkeit des Lastenrads sind von den Ausleihenden unbedingt vor Fahrtbeginn zu überprüfen. Dazu gehört mindestens ein Bremstest sowie die Überprüfung des Lichts.

(2) Stellen Ausleihende einen Mangel fest, der die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies Allerleihrad unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht benutzt werden.

(3) Auch kleinere Mängel, beispielsweise an der Transportbox, den Reifen, den Felgen, der Gangschaltung oder sonstigen Teilen des Fahrrads sind Allerleihrad mitzuteilen.

(4) Ausleihende dürfen das Fahrrad ausschließlich vertragsgemäß gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und müssen die geltenden Straßenverkehrsregeln (StVO) beachten.

(5) Ausleihende dürfen die Transportvorrichtungen des Lastenfahrrads nicht unsachgemäß nutzen. Insbesondere ist auf die jeweils zulässige maximale Last (siehe Gebrauchsanleitung) und die ordnungsgemäße Sicherung des Transportguts zu achten.

(6) Umbauten oder sonstige Eingriffe am Fahrrad sind untersagt.

(7) Ausleihende haben bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass Dritte weder gefährdet noch behindert werden. In jedem Fall ist entsprechend dem genutzten Fahrradtyp entweder der Ständer zu verwenden oder die Feststellbremse zu fixieren.

(8) Beim Abstellen auf Gehwegen ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Durchgangsbreite freigehalten wird, so dass Begegnungsverkehr beispielsweise mit Kinderwagen und Rollstühlen möglich bleibt.

(9) Rettungswege, Ein- und Ausfahrten, Zugangswege zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Radwege, Bordsteinabsenkungen, Blindenleitsysteme und Fußgängerüberwege sind grundsätzlich freizuhalten.

(10) Das Anlehnen an Bäume, Fahrzeuge, Lichtsignalanlagen, Verkehrsschilder oder andere Gegenstände ist zu unterlassen.

(11) Das Fahrrad muss in Zeiten des Nichtgebrauchs mit den zugehörigen Schlössern so gesichert werden, dass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Bei längerer Abwesenheit und über Nacht ist das Rad an einen fest verankerten Gegenstand festzuschließen. Eine Sicherung mit weiteren Schlössern ist nicht zulässig.

(12) Sollte das Lastenrad gestohlen werden, zeigen die Ausleihenden den Diebstahl sofort bei der Polizei an, kontaktieren Allerleihrad und übermitteln dabei das polizeiliche Aktenzeichen.

§ 3 Leihvorgang und Leihdauer

(1) Die Nutzerin ist während der gesamten Leihdauer für das Fahrrad verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad währenddessen von Dritten benutzt wird.

(2) Im Allgemeinen erfolgt keine Übergabe oder Abnahme des Fahrrads zwischen der Nutzerin und dem Anbieter. Die Nutzerin erhält die Schlüssel für die Fahrradschlösser, mit denen das Fahrrad gegen Diebstahl gesichert wurde, von einer Ausgabestelle („Station“). Diese ist nicht für den Zustand des Fahrrads verantwortlich und kontrolliert ihn auch nicht. Die Nutzerin ist daher verpflichtet den Anbieter über festgestellte Mängel am Fahrrad zu informieren.

(3) Die Station händigt die Schlüssel nur dann an die Nutzerin aus, wenn diese sich durch ein amtliches Dokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis) ausweisen und den bei der Buchung erhaltenen Code vorlegen kann.

(4) Die Leihdauer beginnt mit der Entgegennahme der Schlüssel für die Fahrradschlösser und endet mit deren Rückgabe an der jeweiligen Station.

(5) Das Fahrrad ist zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrrad in sauberem und betriebsbereitem Zustand an seinem ursprünglichen Standort abgestellt und mit den zugehörigen Schlössern gegen Diebstahl gesichert wurde. Mindestens eines der Schlösser muss dabei an einem festen Gegenstand angeschlossen werden.

(6) Hat das Fahrrad eine elektrische Tretunterstützung mit einem Akkumulator, ist dieser vor Rückgabe von der Nutzerin aufzuladen, sofern der Ladezustand unter 50 % gefallen ist. Zum Laden ist ausschließlich das mit dem Fahrrad übergebene Ladegerät zu benutzen und dabei die Gebrauchsanleitung zu beachten.

(7) Gibt die Nutzerin das Fahrrad nicht ordnungsgemäß zurück, ist die Nutzerin für alle Kosten oder Schäden, die dem Anbieter aus dieser Zuwiderhandlung entstehen, verantwortlich und haftbar.

§ 4 Registrierung

(1) Der Antrag auf Registrierung erfolgt auf Allerleihrads Internetseite www.allerleihrad.de. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet haben, können sich registrieren lassen. Allerleihrad entscheidet über die Annahme des Antrags.

(2) Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Ausleihenden sind verpflichtet, eintretende Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Daten können selbstständig über das Ausleihportal geändert werden.

(3) Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die Ausleihenden ihr persönliches Kennwort (Passwort) via Mail erhalten hat.

(4) Die Ausleihenden habe dafür Sorge zu tragen, dass ihr Passwort vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt ist. Die Weitergabe des Passwortes an Dritte ist untersagt.

(5) Die Ausleihenden sind verpflichtet, Allerleihrad unverzüglich zu unterrichten, wenn ihnen Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung des Passwortes bekannt werden. Falls sie dieser Informationspflicht nicht nachkommt, sind die Ausleihenden für alle Kosten und Schäden, die Allerleihrad aus der Zuwiderhandlung entstehen, verantwortlich und haftbar.

(6) Allerleihrad darf Ausleihende bei begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs, von der weiteren Nutzung ausschließen.

§ 5 Buchung

(1) Eine Buchung wird erst mit der Bestätigung und der Übersendung des Buchungscodes wirksam.

(2) Die Nutzung eines Fahrrades beschränkt sich auf maximal drei aufeinanderfolgende Tage, maximal dreimal in einem Kalendermonat.

(3) Buchungsänderungen sind nicht zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert werden und im Anschluss eine neue Reservierung beantragt werden.

(4) Buchungen können jederzeit storniert werden.

(5) Die Ausleihenden dürfen das Lastenrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nicht möglich.

(6) Reservierungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten, andernfalls behält sich Allerleihrad den Ausschluss der Ausleihenden vor.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Ausleihenden erklären sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Eintrittsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Buchungs- und Reservierungsverlauf.

(2) Allerleihrad ist berechtigt, die persönlichen Daten der Ausleihenden zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.

(3) Allerleihrad ist berechtigt, persönliche Daten, insbesondere die Anschrift der Ausleihenden, weiterzugeben, wenn Ermittlungsbehörden eine Ordnungswidrigkeit oder die Einleitung eines Strafverfahrens nachweisen.

(4) Ansonsten ist Allerleihrad nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

(5) Das Fahrrad kann mit einem GPS-Modul ausgestattet sein. Eine Ortung des Fahrrads findet bei einem konkreten Missbrauchs- oder Diebstahlsverdacht und regelmäßig zu einem zufälligen Zeitpunkt innerhalb von 24h statt. Die erhobenen Ortungsdaten werden ausschließlich zum Auffinden des Fahrrads verwendet. Es findet keine Übermittlung dieser Daten an Dritte statt.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung von Allerleihrad richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Anbieter Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten (vgl. § 599 BGB).

(2) Im Allgemeinen erfolgt keine Übergabe oder Abnahme des Fahrrads zwischen Ausleihenden und Allerleihrad. Jede ein Fahrrad ausleihende Person verpflichtet sich daher, vor Fahrtbeginn die Fahr- und Verkehrstauglichkeit zu prüfen und Allerleihrad unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren. Handelt es sich um einen Mangel, der die Fahr- und Verkehrstauglichkeit beeinflusst, darf das Fahrrad nicht benutzt werden! Im Versäumnisfall sind Ausleihende selbst für während der Leihdauer entstandene Schäden sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftbar. Um den Anbieter dafür in Haftung zu nehmen, muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass dieser seine Wartungs- beziehungsweise Informationspflicht verletzt hat.

(3) Allerleihrad haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden am Transportgut.

(4) Ausleihende haften für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Fahrrads, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen sowie den Verlust oder Untergang des gesamten Fahrrads oder einzelner Teile. Dies gilt nicht, wenn die Ausleihenden die Veränderung beziehungsweise Verschlechterung nicht zu vertreten haben.

(5) Die Ausleihenden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Fahrräder kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihnen selbst abgeschlossene Haftpflichtversicherung versichert.

§ 8 Unfälle

(1) Bei Unfällen, an denen außer der Ausleihenden auch Dritte oder das Eigentum Dritter beteiligt sind, ist unverzüglich sowohl die Polizei als auch Allerleihrad zu verständigen und das polizeiliche Aktenzeichen an Allerleihrad zu übermitteln.

(2) Ausleihende sind verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Widrigenfalls haften Ausleihende für den auf Seiten von Allerleihrad entstehenden Schaden.

§ 9 Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

(1) Allerleihrad kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe aller oder einzelner Fahrräder einstellen oder auch einzelnen Personen untersagen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt, zu ersetzen.
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